Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG): Bis zu 75% Förderung für Ihre Fortbildung
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) ist das mächtigste Förderinstrument für Aufstiegsfortbildungen in Deutschland. Meister, Fachwirte, Betriebswirte, Techniker und viele andere IHK- und HWK-Abschlüsse werden mit bis zu 75% der Kosten gefördert – unabhängig vom Einkommen und Vermögen.
Wer hat Anspruch?
Jeder, der eine Aufstiegsfortbildung absolviert, die über dem Niveau einer Erstausbildung liegt. Das umfasst:
- Meisterprüfungen – alle Handwerks- und Industriemeister
- Fachwirte – Wirtschafts-, Handels-, Industrie-, Personalfachwirt etc.
- Betriebswirte – Geprüfter Betriebswirt (IHK)
- Techniker – alle Fachrichtungen
- Fachkaufleute – Personalfachkaufmann, Bilanzbuchhalter etc.
- Erzieher und Pflegefortbildungen – Praxisanleitung, PDL etc.
Keine Altersbegrenzung, keine Einkommensprüfung für die Lehrgangskosten. Das macht das Aufstiegs-BAföG besonders attraktiv.
Wie hoch ist die Förderung?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Bis zu 15.000 Euro werden berücksichtigt. Davon erhalten Sie 50% als Zuschuss (geschenkt) und 50% als zinsgünstiges Darlehen. Bei Bestehen der Prüfung werden weitere 50% des Darlehens erlassen. Effektive Förderung: 75% der Kosten.
Materialkosten (Meisterprüfung)
Für die Anfertigung des Meisterstücks werden bis zu 2.000 Euro als Darlehen gefördert. 50% werden bei Bestehen erlassen.
Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeit)
Wenn Sie die Fortbildung in Vollzeit absolvieren, können Sie zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten: 963 Euro/Monat für Alleinstehende, plus Zuschläge für Kinder und Ehepartner. Dieser Teil ist einkommens- und vermögensabhängig.
Antrag stellen
- Antragsformulare beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung anfordern (online oder persönlich)
- Ausgefüllte Formulare mit Nachweisen einreichen (Anmeldebestätigung, Lehrgangskosten, ggf. Einkommensnachweise)
- Bewilligungsbescheid abwarten (in der Regel 4-6 Wochen)
- Förderung wird direkt an den Bildungsträger oder an Sie ausgezahlt
Tipp: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Fortbildung. Eine rückwirkende Förderung ist nur eingeschränkt möglich.
Beispielrechnung
Ein Wirtschaftsfachwirt kostet 5.000 Euro Kursgebühren plus 500 Euro Prüfungsgebühren = 5.500 Euro gesamt.
- Zuschuss (50% von 5.500): 2.750 Euro (geschenkt)
- Darlehen: 2.750 Euro
- Darlehenserlass bei Bestehen (50% von 2.750): 1.375 Euro
- Effektive Eigenkosten: 1.375 Euro (25% der Gesamtkosten)
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein kombinieren?
Nein, für dieselbe Maßnahme nicht. Aber für unterschiedliche Fortbildungen ist eine Kombination möglich: z.B. erst eine Umschulung über Bildungsgutschein, dann eine Aufstiegsfortbildung über Aufstiegs-BAföG.
Muss ich das Darlehen sofort zurückzahlen?
Nein, die Rückzahlung beginnt frühestens 2 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Raten sind einkommensabhängig und können bei geringem Einkommen ausgesetzt werden.
Gibt es eine Altersgrenze beim Aufstiegs-BAföG?
Nein, es gibt keine Altersgrenze. Sie können das Aufstiegs-BAföG auch mit 50 oder 60 Jahren beantragen, sofern Sie die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.