Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG): Bis zu 75% Förderung für Ihre Fortbildung

Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) ist das mächtigste Förderinstrument für Aufstiegsfortbildungen in Deutschland. Meister, Fachwirte, Betriebswirte, Techniker und viele andere IHK- und HWK-Abschlüsse werden mit bis zu 75% der Kosten gefördert – unabhängig vom Einkommen und Vermögen.

Wer hat Anspruch?

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG): Bis zu 75% Förderung für Ihre Fortbildung

Jeder, der eine Aufstiegsfortbildung absolviert, die über dem Niveau einer Erstausbildung liegt. Das umfasst:

  • Meisterprüfungen – alle Handwerks- und Industriemeister
  • Fachwirte – Wirtschafts-, Handels-, Industrie-, Personalfachwirt etc.
  • Betriebswirte – Geprüfter Betriebswirt (IHK)
  • Techniker – alle Fachrichtungen
  • Fachkaufleute – Personalfachkaufmann, Bilanzbuchhalter etc.
  • Erzieher und Pflegefortbildungen – Praxisanleitung, PDL etc.

Keine Altersbegrenzung, keine Einkommensprüfung für die Lehrgangskosten. Das macht das Aufstiegs-BAföG besonders attraktiv.

Wie hoch ist die Förderung?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Bis zu 15.000 Euro werden berücksichtigt. Davon erhalten Sie 50% als Zuschuss (geschenkt) und 50% als zinsgünstiges Darlehen. Bei Bestehen der Prüfung werden weitere 50% des Darlehens erlassen. Effektive Förderung: 75% der Kosten.

Materialkosten (Meisterprüfung)

Für die Anfertigung des Meisterstücks werden bis zu 2.000 Euro als Darlehen gefördert. 50% werden bei Bestehen erlassen.

Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeit)

Wenn Sie die Fortbildung in Vollzeit absolvieren, können Sie zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten: 963 Euro/Monat für Alleinstehende, plus Zuschläge für Kinder und Ehepartner. Dieser Teil ist einkommens- und vermögensabhängig.

Antrag stellen

  1. Antragsformulare beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung anfordern (online oder persönlich)
  2. Ausgefüllte Formulare mit Nachweisen einreichen (Anmeldebestätigung, Lehrgangskosten, ggf. Einkommensnachweise)
  3. Bewilligungsbescheid abwarten (in der Regel 4-6 Wochen)
  4. Förderung wird direkt an den Bildungsträger oder an Sie ausgezahlt

Tipp: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Fortbildung. Eine rückwirkende Förderung ist nur eingeschränkt möglich.

Beispielrechnung

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG): Bis zu 75% Förderung für Ihre Fortbildung - illustration

Ein Wirtschaftsfachwirt kostet 5.000 Euro Kursgebühren plus 500 Euro Prüfungsgebühren = 5.500 Euro gesamt.

  • Zuschuss (50% von 5.500): 2.750 Euro (geschenkt)
  • Darlehen: 2.750 Euro
  • Darlehenserlass bei Bestehen (50% von 2.750): 1.375 Euro
  • Effektive Eigenkosten: 1.375 Euro (25% der Gesamtkosten)

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme nicht. Aber für unterschiedliche Fortbildungen ist eine Kombination möglich: z.B. erst eine Umschulung über Bildungsgutschein, dann eine Aufstiegsfortbildung über Aufstiegs-BAföG.

Muss ich das Darlehen sofort zurückzahlen?

Nein, die Rückzahlung beginnt frühestens 2 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Raten sind einkommensabhängig und können bei geringem Einkommen ausgesetzt werden.

Gibt es eine Altersgrenze beim Aufstiegs-BAföG?

Nein, es gibt keine Altersgrenze. Sie können das Aufstiegs-BAföG auch mit 50 oder 60 Jahren beantragen, sofern Sie die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.

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