Bildungsprämie 2026: Was ist förderfähig, wie viel gibt es und wie beantragen?
Die Bildungsprämie 2026 übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro pro Prämiengutschein, für Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 Euro (Einzelperson) bzw. 40.000 Euro (gemeinsam veranlagte Paare). Förderfähig sind beruflich relevante Kurse bei zugelassenen Weiterbildungsanbietern. Der Antrag läuft über eine akkreditierte Bildungsprämien-Beratungsstelle – eine Online-Beantragung ist nicht möglich.
Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das Erwerbstätige mit niedrigem bis mittlerem Einkommen bei beruflichen Weiterbildungen finanziell unterstützt. Das Programm existiert seit 2008 und wurde mehrfach ausgeweitet. Es richtet sich speziell an Personen, die zwar arbeiten, sich aber aus eigenen Mitteln keine kostspielige Weiterbildung leisten können.
Die Bildungsprämie besteht aus zwei Modulen:
- Prämiengutschein: Der staatliche Zuschuss, der 50 % der Kurskosten bis maximal 500 Euro übernimmt. Dieser Gutschein kann alle zwei Jahre erneut beantragt werden.
- Weiterbildungssparen: Ermöglicht die Entnahme aus einem Vermögensbildungssparkonto (nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz), ohne die Sperrfrist zu verletzen oder staatliche Förderprämien zu verlieren.
Voraussetzungen 2026
Für die Bildungsprämie müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Erwerbstätigkeit: Sie müssen erwerbstätig sein – als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder geringfügig Beschäftigter (mindestens 15 Stunden/Woche).
- Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (Einzelperson) bzw. 40.000 Euro (gemeinsam Veranlagte) nicht überschreiten.
- Beratungsgespräch: Ein persönliches Beratungsgespräch bei einer akkreditierten Bildungsprämien-Beratungsstelle ist Pflicht. Nur dort wird der Prämiengutschein ausgestellt.
- Förderfähiger Kurs: Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Anbieter stattfinden und beruflich relevant sein.
- Zweijahreszyklus: Zwischen zwei Prämiengutscheinen müssen mindestens zwei Jahre liegen.
Wichtig: Bezieher von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialhilfe oder ähnlichen Transferleistungen sind von der Bildungsprämie ausgeschlossen. Die Förderung richtet sich ausdrücklich an Erwerbstätige.
Welche Kurse sind förderfähig?
Nicht jede Weiterbildung ist automatisch förderfähig. Die Bildungsprämie gilt für Kurse, die folgende Kriterien erfüllen:
Förderfähige Kursarten
- Berufliche Fort- und Weiterbildungskurse mit klarem Berufsbezug
- IHK-Lehrgänge und Prüfungsvorbereitungen (Fachwirt, Meister, Bilanzbuchhalter)
- IT-Zertifizierungen (Microsoft, Cisco, AWS, SAP u. a.)
- Sprachkurse für berufliche Zwecke (z. B. Business English, Fachsprache)
- Online-Kurse bei zugelassenen Anbietern
- Fachspezifische Seminare (Marketing, Projektmanagement, Buchhaltung)
- Kurse zur digitalen Kompetenz (Datenanalyse, KI-Grundlagen, Office-Advanced)
Nicht förderfähige Kurse
- Hochschulstudiengänge (Bachelor, Master) – diese sind über andere Programme förderbar
- Schulabschlüsse (Abitur, Hauptschulabschluss)
- Freizeitkurse ohne Berufsbezug (Yoga, Kochen, Musik)
- Kurse, die ausschließlich von der eigenen Firma angeboten werden (Inhouse-Schulungen)
- Kurse, für die bereits eine andere staatliche Förderung (Bildungsgutschein, ESF) beantragt wurde
Zugelassene Anbieter
Der Anbieter muss für die Bildungsprämie zugelassen sein. Eine Datenbank aller zugelassenen Träger finden Sie unter bildungspraemie.info. Prüfen Sie vor der Buchung, ob Ihr Wunschanbieter gelistet ist – die Prämie kann sonst nicht ausgezahlt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
| Kurskosten gesamt | Prämie (50 %) | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| 200 Euro | 100 Euro | 100 Euro |
| 500 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
| 800 Euro | 400 Euro | 400 Euro |
| 1.000 Euro | 500 Euro (Maximum) | 500 Euro |
| 1.500 Euro | 500 Euro (Maximum) | 1.000 Euro |
Der Prämiengutschein deckt immer exakt 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro. Bei Kursen über 1.000 Euro zahlen Sie den übersteigenden Betrag vollständig selbst. Den nicht gedeckten Eigenanteil können Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Mehr dazu: Weiterbildungskosten steuerlich absetzen – Anleitung.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Bildungsprämie 2026
- Beratungsstelle finden: Suchen Sie unter bildungspraemie.info eine akkreditierte Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Es gibt bundesweit über 800 Stellen, darunter Volkshochschulen, IHKn, Handwerkskammern und Bildungswerke.
- Termin vereinbaren: Rufen Sie die Beratungsstelle an oder nutzen Sie das Online-Terminbuchungssystem. Die Beratung ist kostenlos und dauert ca. 30–60 Minuten.
- Unterlagen zum Gespräch mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnung der letzten 3 Monate oder letzter Steuerbescheid)
- Kursangebot des Anbieters (Programm, Kosten, Termine)
- Ggf. letzter Prämiengutschein (zum Nachweis der Zweijahresfrist)
- Beratungsgespräch führen: Der Berater prüft Ihre Förderfähigkeit, den Kurs und den Anbieter. Bei positiver Prüfung erhalten Sie direkt im Gespräch den Prämiengutschein (als Papierausdruck).
- Gutschein beim Anbieter einlösen: Übergeben Sie den Gutschein bei der Kursanmeldung. Der Anbieter zieht den Förderbetrag direkt vom Kurspreis ab – Sie zahlen nur den Eigenanteil.
- Abrechnung: Der Anbieter rechnet die Prämie direkt mit der Programmstelle ab. Sie müssen nichts weiter tun.
Weiterbildungssparen: Das zweite Modul der Bildungsprämie
Das Weiterbildungssparen ermöglicht es, Guthaben aus einem Vermögensbildungssparkonto (nach dem 5. VermBG, z. B. vermögenswirksame Leistungen) für eine Weiterbildung zu verwenden – ohne die gesetzliche Sperrfrist zu verletzen und ohne die Arbeitnehmer-Sparzulage zu verlieren.
Das ist besonders interessant für Arbeitnehmer, die bereits seit Jahren vermögenswirksame Leistungen ansparen: Sie können dieses Geld vorzeitig und steuerbegünstigt für ihre berufliche Weiterbildung nutzen. Auch für das Weiterbildungssparen ist das Beratungsgespräch bei der Bildungsprämien-Beratungsstelle Pflicht.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die Bildungsprämie kann nicht für dieselbe Maßnahme mit folgenden Programmen kombiniert werden:
- Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
- Qualifizierungschancengesetz (QCG)
- ESF-Förderprogramme der Länder (z. B. Bildungsscheck NRW)
Wohl aber können Sie die Bildungsprämie für Kurs A nutzen und gleichzeitig über den Bildungsgutschein Kurs B finanzieren – Doppelförderung ist nur für dieselbe Maßnahme verboten. Mehr zu weiteren Förderprogrammen: Weiterbildungsförderung 2026 – alle Programme im Überblick.
Meister-BAföG als Alternative für höhere Qualifikationen
Wenn Ihr Weiterbildungsziel ein Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschluss ist und die Kurskosten weit über 1.000 Euro liegen, lohnt sich ein Blick auf das Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG): Es fördert bis zu 15.000 Euro in Lehrgangs- und Prüfungskosten und zahlt darüber hinaus einen Unterhaltszuschuss. Mehr: Meister-BAföG 2026 – Antrag und Voraussetzungen.
Häufig gestellte Fragen zur Bildungsprämie 2026
Wie hoch ist die Bildungsprämie 2026?
Die Bildungsprämie übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro pro Prämiengutschein. Bei Kurskosten von 1.000 Euro erhalten Sie also 500 Euro Zuschuss und zahlen 500 Euro selbst. Der Gutschein kann alle zwei Jahre erneut beantragt werden.
Welche Einkommensgrenze gilt für die Bildungsprämie?
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (Einzelperson) bzw. 40.000 Euro (gemeinsam veranlagte Paare) nicht übersteigen. Maßgeblich ist der letzte Steuerbescheid oder aktuelle Lohnnachweise.
Kann ich die Bildungsprämie online beantragen?
Nein. Die Bildungsprämie kann ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer akkreditierten Beratungsstelle beantragt werden. Eine reine Online-Beantragung ohne Beratungsgespräch ist nicht möglich. Beratungsstellen finden Sie unter bildungspraemie.info.
Sind Online-Kurse mit der Bildungsprämie förderfähig?
Ja, Online-Kurse können förderfähig sein, wenn der Anbieter für die Bildungsprämie zugelassen ist und der Kurs einen klaren Berufsbezug hat. Prüfen Sie die Anbieterdatenbank unter bildungspraemie.info vor der Buchung.
Kann ich die Bildungsprämie mit dem Bildungsgutschein kombinieren?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Bildungsprämie und Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit können nicht gleichzeitig für denselben Kurs genutzt werden. Für verschiedene Kurse nacheinander ist eine Kombination möglich.