Meister-BAföG 2026: Antrag, Voraussetzungen und maximale Förderung
Mit dem Meister-BAföG (AFBG) erhalten Sie 2026 bis zu 17.352€ als Zuschuss — also ohne Rückzahlungspflicht — plus zinsgünstige Darlehen. Ob Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher: Die Förderung gilt für über 700 Aufstiegsfortbildungen. Hier sind Voraussetzungen, Antrag und maximale Beträge.
Was ist das Meister-BAföG (AFBG)?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bekannt als Meister-BAföG, fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen KfW-Darlehen. Die Förderung gilt unabhängig von Alter und Einkommen.
Meister-BAföG 2026: Maximale Förderbeträge
| Förderkomponente | Betrag 2026 | Rückzahlung |
|---|---|---|
| Lehrgangs-/Prüfungsgebühren Zuschuss | bis 3.000€ (50%) | Nein |
| Lehrgangs-/Prüfungsgebühren Darlehen | bis 15.000€ (Restbetrag) | Ja (KfW) |
| Meisterprüfungsprojekt / Meisterstück | bis 2.000€ Zuschuss | Nein |
| Lebensunterhalt (Vollzeit, alleinstehend) | bis 1.070€/Monat | 50% Zuschuss |
| Kinderbetreuungszuschlag | 150€/Monat/Kind | Nein |
| Darlehenslass nach bestandener Prüfung | 50% des Prüfungsdarlehens | Entfall |
Voraussetzungen Meister-BAföG 2026
- Berufsabschluss: Abgeschlossene Berufsausbildung (IHK, HWK, etc.) oder gleichwertig
- Fortbildungsziel: Anerkannte Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher u.a.)
- Staatsangehörigkeit: Deutsche, EU-Bürger oder anerkannte Geflüchtete mit Niederlassungserlaubnis
- Erststudium nicht abgeschlossen: Kein Hochschulstudium auf demselben Fachgebiet
⚠️ Kein Einkommenslimit: Lehrgangsgebühren werden einkommensunabhängig gefördert. Nur der Lebensunterhaltszuschuss ist einkommensabhängig.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
- Formular bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Wohnort-Kreis/-Stadt) anfordern oder online via www.meister-bafoeg.info
- Kursanmeldebestätigung / Lehrgangsvertrag beifügen
- Antrag stellen: am besten vor Kursbeginn (Förderung beginnt frühestens mit Antragsdatum)
- KfW-Darlehensantrag separat (online auf kfw.de)