Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung für Beschäftigte fördern lassen
Weiterbildungsförderung war lange nur für Arbeitslose gedacht. Das Qualifizierungschancengesetz hat 2019 diese Logik umgedreht: Jetzt können auch Beschäftigte von der Agentur für Arbeit Fördermittel für Weiterbildungen erhalten. Das Ziel: Fachkräfte fit machen für den Strukturwandel, bevor sie arbeitslos werden.
Wer wird gefördert?
Das Gesetz richtet sich an Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch technologischen Wandel bedroht ist oder die in einem Bereich mit Fachkräftemangel arbeiten. Konkret:
- Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder KI ersetzt werden könnte
- Beschäftigte in Engpassberufen (Berufe mit Fachkräftemangel)
- Beschäftigte, deren letzte vergleichbare Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurückliegt
- Die Weiterbildung muss mindestens 120 Unterrichtsstunden umfassen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße ab:
| Unternehmensgröße | Übernahme Kurskosten | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| Unter 10 Mitarbeiter | Bis zu 100% | Bis zu 75% |
| 10-249 Mitarbeiter | Bis zu 50% | Bis zu 50% |
| 250-2.499 Mitarbeiter | Bis zu 25% | Bis zu 25% |
| Ab 2.500 Mitarbeiter | Bis zu 15% | Bis zu 25% |
Den Rest der Kurskosten und des Arbeitsentgelts trägt der Arbeitgeber. Bei Beschäftigten über 45 Jahre oder schwerbehinderten Beschäftigten können die Fördersätze höher ausfallen.
So funktioniert die Antragstellung
- Arbeitgeber kontaktiert die Agentur für Arbeit und meldet den Weiterbildungsbedarf
- Gemeinsame Beratung – Arbeitgeber, Beschäftigter und Agentur besprechen die Maßnahme
- Antragstellung durch den Arbeitgeber
- Bewilligung und Kursstart
Wichtig: Die Initiative kann vom Arbeitgeber oder vom Beschäftigten ausgehen. Wenn Ihr Arbeitgeber noch nicht davon gehört hat, informieren Sie ihn. Viele Unternehmen nutzen das Programm noch nicht, obwohl sie profitieren würden.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Die Maßnahme muss bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter stattfinden und Kenntnisse vermitteln, die über arbeitsplatzbezogene Einarbeitungen hinausgehen. Besonders gefördert werden IT-Weiterbildungen, Digitalisierungskurse und Umschulungen in Mangelberufe.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Beschäftigter das Qualifizierungschancengesetz selbst beantragen?
Der Antrag wird formal vom Arbeitgeber gestellt, da er die Freistellung und seinen Kostenanteil zusagen muss. Sie können aber die Initiative ergreifen und Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeit hinweisen.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Ja, ohne Zustimmung des Arbeitgebers funktioniert das Qualifizierungschancengesetz nicht. Der Arbeitgeber muss Sie für die Weiterbildung freistellen und seinen Kostenanteil tragen. Die Agentur für Arbeit berät beide Seiten.
Kann ich das Qualifizierungschancengesetz mehrfach nutzen?
Grundsätzlich ja, wenn die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind und die letzte vergleichbare geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurückliegt. In der Praxis bewilligt die Agentur in der Regel nicht mehrere Maßnahmen gleichzeitig.