Weiterbildungsförderung 2026: welche Arbeitgeber-Zuschüsse stehen Ihnen zu (und wie Sie sie beantragen)

Sechs Arten von Arbeitgeber-Zuschüssen für Weiterbildung stehen Beschäftigten 2026 zu: (1) Erstattung von Kurskosten nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG), (2) Aufstiegs-BAföG für Meister- und Technikerqualifikationen, (3) steuerliche Absetzbarkeit der Weiterbildungskosten, (4) Bildungsprämie für Geringverdiener, (5) tarifvertragliche Weiterbildungsrechte, (6) ESF-Fördermittel für digitale Kompetenzen. Die konkrete Höhe hängt von Betriebsgröße, Qualifikationsziel und persönlicher Situation ab.

Arbeitgeber Weiterbildungsförderung 2026

1. Qualifizierungschancengesetz (QCG): der wichtigste Arbeitgeberhebel

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG, geregelt in § 82 SGB III) ist das zentrale Förderinstrument für beschäftigte Arbeitnehmer. Es ermöglicht Arbeitgebern, Kurskosten und Lohnkostenzuschüsse direkt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu beantragen – ohne dass der Arbeitnehmer arbeitslos sein muss.

Förderquoten nach Betriebsgröße

Die Erstattung der Lehrgangskosten richtet sich nach der Betriebsgröße. Für Kleinstbetriebe ist die Förderung am höchsten, für Großunternehmen gestaffelt niedriger – je nach Betriebsgröße und Zielgruppe bis zu 100 Prozent. Ihr Arbeitgeber erfährt die für Ihr Unternehmen geltende Quote im persönlichen Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Was wird gefördert?

  • Anerkannte Berufsabschlüsse (auch nachträgliche Umschulung im bestehenden Arbeitsverhältnis)
  • Qualifikationen, die durch Digitalisierung oder Strukturwandel notwendig werden
  • Kurse von mindestens 120 Unterrichtsstunden bei einem AZAV-zertifizierten Träger
  • Ab 2026: auch zertifizierte Online-Anbieter sind förderfähig

Wer stellt den Antrag?

Der Arbeitgeber stellt den Antrag gemeinsam mit dem Arbeitnehmer bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Der Arbeitnehmer kann die Initiative ergreifen, indem er seinen Arbeitgeber auf das Programm hinweist und das Gespräch mit der BA anregt. Beide Seiten müssen dem Weiterbildungsplan zustimmen.

Praktischer Tipp zur Antragstellung

Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber vorab, welchen Kurs Sie besuchen möchten, und holen Sie ein konkretes Angebot eines AZAV-zertifizierten Trägers ein. Dann kann die BA schnell prüfen, ob der Kurs förderfähig ist. Die Agentur für Arbeit bietet dazu kostenlose Beratungsgespräche an – Hotline: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei).

2. Aufstiegs-BAföG: Meister, Techniker und Fachwirte fördern lassen

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), volkstümlich Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG genannt, richtet sich an Beschäftigte, die sich zu Meistern, Technikern, Fachwirten oder vergleichbaren Abschlüssen (über 700 anerkannte Ziele) qualifizieren möchten. Arbeitgeber profitieren indirekt, weil die Förderung die Kosten für den Mitarbeiter drastisch senkt und damit Bindung und Qualifikation steigen.

  • Lehrgangs- und Prüfungskosten: bis zu 15.000 € (50 % Zuschuss + 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen)
  • Prüfungsgebühren Meister: bis zu 4.000 € vollständig als Zuschuss
  • Unterhaltsbeitrag (Vollzeit): bis zu 963 €/Monat
  • Darlehenserlass: 50 % des Restdarlehens nach bestandener Prüfung

Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk oder Bezirksregierung), idealerweise 3–6 Monate vor Kursbeginn. Mehr Details: Aufstiegs-BAföG 2026 – Voraussetzungen und Antrag.

3. Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten, die der Arbeitgeber nicht oder nur teilweise übernimmt, kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen (Anlage N). Voraussetzung: Die Weiterbildung muss beruflich veranlasst sein, also dem aktuellen oder einem angestrebten Beruf dienen.

Absetzbar sind u. a.:

  • Kursgebühren und Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale 0,30 € pro km, ab 21 km 0,38 €/km)
  • Übernachtungskosten bei mehrtägigen Präsenzschulungen

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten direkt, sind diese für ihn als Betriebsausgabe absetzbar – und beim Arbeitnehmer i. d. R. steuerfrei (§ 3 Nr. 19 EStG). Mehr dazu: Weiterbildungskosten steuerlich absetzen – Schritt-für-Schritt-Anleitung.

4. Bildungsprämie für Geringverdiener

Die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu einem bestimmten Schwellenwert. Sie besteht aus zwei Elementen:

  • Prämiengutschein: Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 € pro Gutschein (alle zwei Jahre erneuerbar)
  • Weiterbildungssparen: Entnahme aus dem Vermögensbildungssparkonto ohne Verlust der staatlichen Förderung

Hinweis: Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei einer Bildungsprämien-Beratungsstelle, ob das Programm in Ihrer Bundesland-Variante aktuell aktiv ist – Haushaltslage und Programmperioden können die Verfügbarkeit beeinflussen.

5. Tarifvertragliche Weiterbildungsrechte

In vielen Branchen regeln Tarifverträge konkrete Ansprüche auf bezahlte Freistellung oder Kostenübernahme durch den Arbeitgeber:

  • IG Metall / Tarifbereich Metall- und Elektroindustrie: Anspruch auf Qualifizierungsgespräch und Förderung beruflicher Entwicklung, konkrete Umsetzung in Betriebsvereinbarungen
  • ver.di / öffentlicher Dienst: Freistellungsanspruch für Weiterbildung, teilweise Kostenübernahme
  • Bau- und Handwerksbranche: SOKA-Bau übernimmt Weiterbildungskosten für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe

Prüfen Sie Ihren spezifischen Tarifvertrag oder wenden Sie sich an den Betriebsrat. Mehr Informationen: Recht auf Weiterbildung für Arbeitnehmer 2026.

6. ESF-Förderung für digitale Kompetenzen

Der Europäische Sozialfonds (ESF+) ko-finanziert in der Förderperiode 2021–2027 zahlreiche Weiterbildungsprogramme, besonders im Bereich Digitalisierung, KI und Nachhaltigkeit. Arbeitgeber und Beschäftigte können davon profitieren über:

  • Länderspezifische ESF-Programme (z. B. Bildungsscheck NRW, WeGebAU in Bayern)
  • Bundesprogramme über das BMBF und BMWK
  • Gefördert: Digitalkompetenz-Kurse, KI-Grundlagen, Cybersecurity, Datenschutz

Einen Überblick aller aktuellen Programme bietet die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de.

Programmvergleich auf einen Blick

ProgrammZielgruppeFörderhöhe (Kurskosten)Antrag bei
Qualifizierungschancengesetz (QCG)Beschäftigte ArbeitnehmerJe nach Betriebsgröße, gestaffelt bis zu 100 %Bundesagentur für Arbeit
Aufstiegs-BAföGMeister/Techniker/Fachwirt-AnwärterBis zu 15.000 € (50 % Zuschuss)Amt für Ausbildungsförderung
Steuerliche AbsetzbarkeitAlle ArbeitnehmerAbhängig vom individuellen SteuersatzFinanzamt (Einkommensteuererklärung)
BildungsprämieGeringverdiener (Erwerbstätige)50 % der Kurskosten, max. 500 €Bildungsprämien-Beratungsstelle
TarifvertragTarifgebundene BeschäftigteBranchenabhängigBetriebsrat / Arbeitgeber
ESF+ / LänderprogrammeBeschäftigte, Schwerpunkt DigitalBis zu 80 % je nach ProgrammLandesförderbank / BMBF

Kombinierbarkeit der Programme

Wichtige Grundregel: Für dieselbe Weiterbildungsmaßnahme dürfen staatliche Förderprogramme nicht doppelt bezogen werden. Jedoch sind zeitlich aufeinanderfolgende Maßnahmen kombinierbar – z. B. QCG für eine erste Qualifikation, danach Aufstiegs-BAföG für den Meister. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt grundsätzlich für Kosten, die nicht durch eine staatliche Förderung gedeckt werden.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Arbeitgeber-Zuschuss

  1. Weiterbildungsziel klären: Welchen Kurs oder Abschluss möchten Sie erreichen? AZAV-zertifizierten Anbieter recherchieren.
  2. Arbeitgeber ansprechen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über das QCG und schlagen Sie ein gemeinsames Gespräch bei der BA vor.
  3. Beratungsgespräch bei der BA: Hotline 0800 4 5555 00 oder persönlich in der Agentur. Bringen Sie das Kursangebot mit.
  4. Antrag stellen: Arbeitgeber stellt den Antrag gemeinsam mit dem Arbeitnehmer. Genehmigung erfolgt i. d. R. innerhalb weniger Wochen.
  5. Weiterbildung beginnen: Kurskosten werden direkt an den Träger oder als Erstattung ausgezahlt.
  6. Steuerliche Geltendmachung: Nicht erstattete Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
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