Weiterbildungsförderung 2026: alle Förderprogramme für Arbeitnehmer (Bundesagentur, Qualifizierungschancengesetz)
Für Arbeitnehmer gibt es 2026 fünf Hauptförderprogramme: 1. Qualifizierungschancengesetz (bis 100 % Kurskosten + Lohnersatz), 2. Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit (volle Kurskosten), 3. Aufstiegs-BAföG (bis 75 % Kosten + Unterhalt), 4. Weiterbildungsstipendium BMBF (2.000 €/Jahr), 5. Betriebliche Förderung nach § 82 SGB III.
1. Qualifizierungschancengesetz (QCG) – die wichtigste Neuregelung
Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2019 eingeführt und seither mehrfach erweitert. 2026 ist es das umfassendste Förderinstrument für beschäftigte Arbeitnehmer, also für alle, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Was wird gefördert?
- Anerkannte Berufsabschlüsse (auch nachträgliche Umschulung)
- Qualifikationen, die durch Digitalisierung oder Strukturwandel notwendig werden
- Kurse von mindestens 120 Stunden
Wie hoch ist die Förderung?
- Kurskosten: 15–100 % je nach Betriebsgröße und Zielgruppe
- Lohnersatz während der Weiterbildungszeit: anteiliger Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
- Kleinstbetriebe (< 10 Mitarbeiter): 100 % Kurskosten + Arbeitgeberzuschuss Entgelt
Wer stellt den Antrag?
Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer. Beide müssen zustimmen. Der Arbeitnehmer kann die Initiative ergreifen und seinen Arbeitgeber auf das Programm hinweisen.
Neue Regelungen 2026
Ab 2026 gilt: Kurse müssen nicht mehr ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Freistellungsmodelle werden einfacher. Außerdem wurde der Kreis der förderfähigen Träger auf zertifizierte Online-Anbieter ausgeweitet.
2. Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Der Bildungsgutschein (AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / FbW-Gutschein) richtet sich primär an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer. Er deckt die vollen Kurskosten und ggf. Fahrtkosten.
Voraussetzungen
- Registrierung beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit
- Beratungsgespräch mit dem Fallmanager/der Fallmanagerin
- Der Kurs muss bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfinden
- Notwendigkeit der Maßnahme für die Wiedereingliederung muss glaubhaft sein
Was wird gefördert?
- Umschulungen, Anpassungsqualifikationen, Sprachkurse
- EDV-Schulungen, kaufmännische Weiterbildungen, handwerkliche Zertifikate
- Dauer: bis zu 2 Jahre für anerkannte Abschlüsse, bis zu 6 Monate für Qualifizierungen
Tipp
Ein Bildungsgutschein wird nicht automatisch ausgestellt. Bereiten Sie das Beratungsgespräch gut vor: Bringen Sie Kursangebote mit, zeigen Sie den Bezug zum Arbeitsmarkt, und nennen Sie konkrete Stellenangebote, die die Qualifikation erfordern.
3. Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen unterhalb der Hochschule – Meister, Fachwirte, Techniker, Erzieher, und über 700 weitere Abschlüsse.
Förderhöhe 2026
- Lehrgangs- und Prüfungskosten: bis zu 15.000 € (Zuschuss 50 % + Darlehen 50 %, zinsgünstig bei KfW)
- Meisterprüfung speziell: Prüfungsgebühren bis zu 4.000 € vollständig als Zuschuss
- Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeitausbildung): bis zu 963 €/Monat (ggf. + Kinderbetreuungszuschlag)
- Erlass des Darlehens: 50 % des Restdarlehens bei erfolgreicher Prüfung
Voraussetzungen
- Anerkannter Berufsabschluss
- Fortbildungsziel muss gesetzlich geregelt sein (Meister, Fachwirt, Techniker etc.)
- Keine Altersobergrenze
- Auch bei bestehender Beschäftigung möglich (Teilzeitmodell)
Antragstellung
Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (meist beim Studierendenwerk oder bei der Bezirksregierung). Empfehlung: Antrag 3–6 Monate vor Kursbeginn stellen.
4. Weiterbildungsstipendium des BMBF
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Berufseinsteiger bis 25 Jahre (Ausnahme: bei bestimmten Förderträgern bis 35 Jahre) mit herausragenden Prüfungsleistungen oder besonderen Talenten.
Leistungen
- 2.000 € pro Jahr für bis zu 3 Jahre (max. 6.000 € gesamt)
- Gefördert werden: Kurse, Schulungen, Sprachreisen, Zertifikatsprüfungen
- Zusätzlich: ideelle Förderung, Vernetzung, Mentoring (je nach Träger)
Zugang
Träger sind z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Bildungswerke der Gewerkschaften. Die Nomination erfolgt meist durch den Ausbildungsbetrieb oder auf eigene Bewerbung nach Abschluss. Bewerbungen laufen fortlaufend.
5. Betriebliche Förderung nach § 82 SGB III
§ 82 SGB III ermöglicht es Arbeitgebern, für beschäftigte Arbeitnehmer Weiterbildungskosten und Lohnkostenzuschüsse direkt bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Seit 2023 wurde der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet.
Förderfähige Maßnahmen
- Berufsabschlüsse, Anpassungsqualifikationen, Digitalisierungskompetenzen
- Kurse, die für den Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig sind
- Schulungen im Bereich KI, Automatisierung, Cybersicherheit
Förderquoten nach Betriebsgröße (2026)
- Betriebe bis 10 Mitarbeiter: 100 % Lehrgangskosten + 75 % Lohnkostenzuschuss
- Betriebe 10–249 Mitarbeiter: 50–60 % Lehrgangskosten
- Betriebe ab 250 Mitarbeiter: 15–25 % Lehrgangskosten
Kombinierbarkeit der Programme
Viele Programme können kombiniert werden. Wichtige Regeln:
- QCG + BAföG: Nicht direkt kombinierbar für dasselbe Kursvorhaben, aber zeitlich nacheinander möglich.
- Aufstiegs-BAföG + Bildungsgutschein: In der Regel nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme.
- Weiterbildungsstipendium + betriebliche Förderung: In vielen Fällen kombinierbar.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten absetzbar (Anlage N), auch wenn keine staatliche Förderung geflossen ist.
Antragsstellen und Links (2026)
- Bundesagentur für Arbeit: arbeitsagentur.de, Hotline 0800 4 5555 00
- Aufstiegs-BAföG: aufstiegs-bafoeg.de
- Weiterbildungsstipendium: begabtenfoerderung.de
- Förderdatenbank des BMBF: foerderdatenbank.de (alle Bundesprogramme)
FAQ
Welche Weiterbildungsförderung gibt es 2026 für Arbeitnehmer?
Die fünf wichtigsten Programme sind: Qualifizierungschancengesetz (QCG), Bildungsgutschein der Bundesagentur, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendium BMBF und betriebliche Förderung nach § 82 SGB III. Jedes Programm hat eigene Voraussetzungen und Förderhöhen.
Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?
Sie melden sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an und führen ein Beratungsgespräch. Bringen Sie konkrete Kursangebote mit und zeigen Sie den arbeitsmarktlichen Bedarf. Der Gutschein wird individuell ausgestellt und gilt nur für AZAV-zertifizierte Träger.
Kann ich das Qualifizierungschancengesetz nutzen, obwohl ich beschäftigt bin?
Ja, das QCG ist speziell für beschäftigte Arbeitnehmer gedacht. Ihr Arbeitgeber muss gemeinsam mit Ihnen den Antrag stellen. Kleinstbetriebe erhalten bis zu 100 % der Kurskosten erstattet.
Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG 2026?
Bis zu 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungskosten (50 % Zuschuss, 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen). Bei Vollzeitausbildung zusätzlich Unterhaltsbeitrag bis zu 963 €/Monat. Nach bestandener Prüfung werden 50 % des Restdarlehens erlassen.
Sind Weiterbildungskosten steuerlich absetzbar?
Ja. Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N) absetzbar – unabhängig davon, ob eine staatliche Förderung erhalten wurde. Das umfasst Kursgebühren, Fahrten, Fachliteratur und anteilige Arbeitsmittel.