Weiterbildungsstipendium: 8.700 Euro für besonders Begabte
8.700 Euro für Weiterbildung – geschenkt, nicht als Darlehen. Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) klingt zu gut, um wahr zu sein. Ist es aber. Der Haken: Sie müssen besonders leistungsstark sein und dürfen bei Aufnahme nicht älter als 24 sein (mit Ausnahmen).
Was wird gefördert?
Das Stipendium fördert:
- Fachbezogene Weiterbildungen (IHK-Kurse, Meister, Fachwirt)
- Fachübergreifende Weiterbildungen (Sprachen, IT, Soft Skills)
- Berufsbegleitende Studiengänge
Die Förderhöhe beträgt bis zu 8.700 Euro verteilt auf drei Jahre. Pro Maßnahme gibt es einen Eigenanteil von 10%. Für Studiengänge können jährlich bis zu 2.900 Euro abgerufen werden.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit überdurchschnittlichem Ergebnis (87 Punkte / Note 1,9 oder besser) ODER begründeter Vorschlag des Arbeitgebers/Berufsschule
- Alter bei Aufnahme: Unter 25 Jahre (Verlängerung um Mutterschutz, Elternzeit, Wehr-/Freiwilligendienst möglich)
- Berufstätigkeit: Mindestens 15 Stunden/Woche oder bei der Agentur für Arbeit gemeldet
Bewerbungsweg
Die Bewerbung läuft über die zuständige IHK oder HWK. Sie reichen Ihre Prüfungsergebnisse ein, beschreiben Ihre Weiterbildungspläne und werden ggf. zu einem Gespräch eingeladen. Bei Aufnahme in das Programm können Sie über drei Jahre Weiterbildungen abrechnen.
Weiterbildungsstipendium vs. Aufstiegs-BAföG
Die beiden Programme schließen sich nicht aus. Sie können das Weiterbildungsstipendium für kürzere Kurse und IT-Zertifikate nutzen und gleichzeitig Aufstiegs-BAföG für den Fachwirt oder Meister beantragen. Die kluge Kombination beider Programme kann mehrere Zehntausend Euro Förderung ergeben.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich das Stipendium zurückzahlen?
Nein, das Weiterbildungsstipendium ist ein echter Zuschuss – keine Rückzahlung erforderlich. Sie tragen nur den 10%-Eigenanteil pro Maßnahme.
Kann ich das Stipendium auch für Sprachkurse nutzen?
Ja, Sprachkurse und Sprachzertifikate (Cambridge, TOEFL, DELF) sind förderfähig, solange sie beruflich relevant sind.
Was passiert, wenn ich älter als 24 bin?
Die Altersgrenze kann um Mutterschutz, Elternzeit, Bundesfreiwilligendienst oder FSJ/FÖJ verlängert werden. Prüfen Sie bei Ihrer IHK, ob eine Ausnahme möglich ist.